Verordnung (EU) 2023/1542 · gestaffelte Anwendung
In jeder Batterie steckt eine Kette, die belegt werden muss.
Die Batterieverordnung verlangt von Wirtschaftsakteuren ein Sorgfaltspflichtsystem für Kobalt, natürliches Graphit, Lithium und Nickel – bis zur Herkunft der Rohstoffe.
Die Verordnung ersetzt die alte Batterierichtlinie und regelt den gesamten Lebenszyklus: Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Recyclinganteile, Rücknahme und Sorgfaltspflichten. Der für die Lieferkette entscheidende Teil verlangt ein an den OECD-Leitsätzen orientiertes System, das Risiken in der Beschaffung der genannten Rohstoffe erkennt, mindert und dokumentiert.
Betroffen ist nicht nur, wer Batterien herstellt. Auch wer Geräte mit eingebauten Batterien in Verkehr bringt, hängt an dieser Kette – und braucht Angaben von seinen Zulieferern. Die Anwendungstermine der einzelnen Pflichten sind gestaffelt und wurden mehrfach angepasst.
Wer betroffen ist
- Hersteller und Einführer von Batterien aller Kategorien.
- Unternehmen, die Geräte mit eingebauten Batterien in Verkehr bringen.
- Schweizer Zulieferer solcher Unternehmen – über die Datenanfrage ihres Kunden.
- Handelsstufen, die zur Herkunft der Materialien Auskunft geben müssen.
Was verlangt wird
- System
- Ein dokumentiertes Sorgfaltspflichtsystem mit Zuständigkeiten und Managementsystem.
- Rohstoffe
- Kobalt, natürliches Graphit, Lithium und Nickel entlang der Kette zurückverfolgen.
- Risiken
- Soziale und ökologische Risiken identifizieren, bewerten und mindern.
- Prüfung
- Überprüfung des Systems durch eine unabhängige Stelle.
- Offenlegung
- Berichterstattung über die Sorgfaltspflicht.
Wie SCRM das abbildet
Materialbezug je Lieferant
Welcher Zulieferer liefert welches Material aus welcher Herkunft.
Erklärungen einholen
Anfragen digital versenden, offene Rückmeldungen sichtbar machen.
Risikobewertung versioniert
Der Verlauf zeigt, was wann bekannt war – der Kern jeder Sorgfaltspflicht.
Unterlagen für die Prüfung
Vorsortiert statt kurz vor dem Termin zusammengesucht.
Häufige Fragen
Wir bauen nur Geräte, keine Batterien. Betrifft uns das?
Wer ein Gerät mit eingebauter Batterie in Verkehr bringt, ist Teil der Kette und wird nach Herkunftsangaben gefragt. Die Pflicht des Herstellers wird über den Vertrag weitergereicht.
Ab wann gilt was?
Die Pflichten treten gestaffelt in Kraft und wurden mehrfach angepasst. Der jeweils geltende Zeitplan sollte vor Massnahmen geprüft werden.
Ähnelt das der Konfliktmineralienverordnung?
Der Aufbau ist verwandt – OECD-Systematik, unabhängige Prüfung, Berichterstattung. Die Rohstoffe und Schwellen unterscheiden sich.
Stand: Juli 2026. Anwendungstermine wurden mehrfach verschoben; vor Verwendung prüfen. Keine Rechtsberatung.