Verordnung über die Klimaberichterstattung · seit 2024
Der grösste Teil Ihrer Emissionen entsteht nicht bei Ihnen.
Die Schweizer Klimaberichterstattung folgt der TCFD-Logik und verlangt Angaben zu Risiken, Zielen und Kennzahlen. Bei den meisten Unternehmen liegt der Löwenanteil der Emissionen in der vorgelagerten Kette.
Die Verordnung konkretisiert die obligationenrechtliche Berichtspflicht über nichtfinanzielle Belange für den Klimabereich. Berichtet wird über Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele – einschliesslich der Treibhausgasemissionen.
Der Lieferkettenbezug entsteht über Scope 3: Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen, aus Transport und aus der Nutzung verkaufter Produkte. Wer diese Zahlen berichten will, braucht Angaben von seinen Lieferanten – und wer beliefert, wird danach gefragt, unabhängig von der eigenen Berichtspflicht.
Wer betroffen ist
- Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherer oberhalb der gesetzlichen Schwellenwerte.
- Deren Zulieferer – über die Datenanfrage, nicht über das Gesetz.
- Unternehmen, die freiwillig oder auf Verlangen von Banken und Investoren berichten.
- Konzerngesellschaften, deren Zahlen in einen Konzernbericht einfliessen.
Was aus der Kette gebraucht wird
- Emissionsdaten
- Angaben je Lieferant und Warengruppe, möglichst als Primärdaten statt Branchendurchschnitt.
- Methodik
- Berechnungsgrundlage offenlegen – gemessen, berechnet oder geschätzt.
- Ziele
- Reduktionsziele, die ohne Zutun der Lieferanten nicht erreichbar sind.
- Risiken
- Physische und übergangsbedingte Klimarisiken entlang der Kette beurteilen.
- Vergleichbarkeit
- Zahlen über die Jahre konsistent halten, auch bei Lieferantenwechsel.
Wie SCRM das abbildet
Datenanfragen als Vorgang
Wer liefert welche Angabe bis wann, mit Verantwortlichem statt im Postfach.
Herkunft der Zahl
Primärdaten, Berechnung oder Schätzung als Feld – der Unterschied entscheidet bei der Prüfung.
Historie je Lieferant
Vorjahreswerte bleiben abrufbar, was Vergleiche und Rückfragen erleichtert.
Wechsel dokumentiert
Lieferantenwechsel mit Datum, damit Sprünge in den Zahlen erklärbar bleiben.
Häufige Fragen
Wir sind nicht berichtspflichtig. Warum betrifft uns das?
Weil Ihre Kunden es sind. Deren Scope-3-Angaben bestehen aus Ihren Zahlen – die Anfrage kommt über den Einkauf oder die Ausschreibung.
Reichen Branchendurchschnitte?
Für einen Einstieg oft ja, mit offengelegter Methodik. Primärdaten sind belastbarer und werden zunehmend erwartet, besonders bei wesentlichen Positionen.
Wie verhält sich das zur CSRD?
Beide zielen in dieselbe Richtung, mit unterschiedlichem Detailgrad. Wer für einen EU-Kunden liefert, wird ohnehin nach ESRS-Angaben gefragt.
Stand: Juli 2026. Die Vorgaben werden derzeit an das internationale Umfeld angepasst; vor Verwendung prüfen. Keine Rechtsberatung.