Richtlinie (EU) 2024/1760, geändert durch (EU) 2026/470
Die EU-Lieferkettenrichtlinie trifft weniger Unternehmen. Und trotzdem Ihre Kunden.
Nach dem Omnibus-Paket fallen nur noch Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und über 1,5 Milliarden Euro Umsatz direkt darunter, einheitlich ab dem 26. Juli 2029. Genau diese Unternehmen sind für viele Schweizer KMU die wichtigsten Kunden.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive war als breite europäische Sorgfaltspflicht angelegt. Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470, im Februar 2026 veröffentlicht und seit dem 18. März 2026 in Kraft, wurde der Anwendungsbereich stark verengt, die gestaffelten Anwendungswellen entfielen, das harmonisierte Haftungsregime wurde gestrichen.
Für ein Schweizer KMU ist die Lage danach unverändert klar: Sie sind nicht verpflichtet. Ihr Grosskunde ist es. Und er kann seine Sorgfaltspflicht nur erfüllen, indem er Informationen aus seiner Kette einsammelt. Die Richtlinie begrenzt zwar, was von kleineren Lieferanten verlangt werden darf, aber sie beseitigt die Nachfrage nicht.
Wer betroffen ist
- EU-Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz.
- Drittstaatenunternehmen – auch schweizerische – mit entsprechendem Umsatz im EU-Binnenmarkt.
- Alle übrigen Zulieferer: indirekt, über Verträge und Anfragen ihrer verpflichteten Abnehmer.
Was seit Omnibus I gilt
- Anwendung
- Einheitlicher Stichtag 26. Juli 2029; Umsetzung in nationales Recht bis 26. Juli 2028.
- Schwelle
- Über 5 000 Beschäftigte und über 1,5 Mrd. EUR Umsatz – die gestaffelten Wellen sind entfallen.
- Risikoansatz
- Risikobasiertes Vorgehen statt vollständigem Mapping der gesamten Kette.
- Haftung
- Kein harmonisiertes EU-Haftungsregime mehr; es gilt nationales Recht.
- Schutz der Kette
- Begrenzung, welche Informationen von kleineren Lieferanten eingefordert werden dürfen.
Wie SCRM das abbildet
Antwortfähigkeit
Stammdaten, Standorte, Zertifikate und Kodizes einmal gepflegt – jede Kundenanfrage aus demselben Bestand beantwortet.
Kundenanforderungen verwalten
Wer verlangt was bis wann? Anforderungen als Aufgaben mit Frist statt als Mailverlauf.
Eigene Kette abbilden
Auch Ihre Vorlieferanten mit Land, Warengruppe und Risikoklasse.
Nachweise mit Ablaufdatum
Was abläuft, wird erneuert, bevor der Kunde nachfragt.
Häufige Fragen
Sind wir als Schweizer KMU von der CSDDD erfasst?
Direkt nur, wenn Sie die Schwellenwerte im EU-Binnenmarkt erreichen. Das trifft auf sehr wenige Schweizer Unternehmen zu. Indirekt über Kunden trifft es viele.
Der Anwendungsbereich schrumpft. Können wir das Thema vertagen?
Für die eigene Pflicht ja. Für den Vertrieb kaum: Grosskunden verlangen Nachweise unabhängig davon, ob die Pflicht 2029 oder früher greift, weil sie ihre eigenen Prozesse jetzt aufbauen.
Was ist mit dem Schutz für kleine Lieferanten?
Verpflichtete Unternehmen dürfen von kleineren Lieferanten nicht beliebig viele Informationen einfordern. Praktisch heisst das: Wer die üblichen Angaben strukturiert bereithält, ist auf der sicheren Seite.
Stand: Juli 2026, nach Richtlinie (EU) 2026/470. Keine Rechtsberatung.