Verordnung (EU) 2017/821 · seit 1. Januar 2021 anwendbar
Vier Metalle, in denen fast jedes Elektronikprodukt steckt.
Zinn, Tantal, Wolfram und Gold finanzieren in einigen Regionen bewaffnete Gruppen. Die EU verlangt deshalb von Einführern eine dokumentierte Sorgfaltspflicht bis zur Schmelze.
Die Verordnung verpflichtet Unionseinführer von Erzen und Metallen mit den sogenannten 3TG oberhalb bestimmter Mengenschwellen. Verlangt wird ein Sorgfaltspflichtsystem entlang der fünf Schritte des OECD-Leitfadens: Managementsystem, Risikoermittlung, Risikominderung, unabhängige Prüfung und Berichterstattung.
Für Schweizer Unternehmen ist der direkte Anwendungsbereich meist nicht einschlägig – wohl aber der schweizerische Zwilling: Die Sorgfaltspflichten des Obligationenrechts zu Konfliktmineralien greifen nach eigenen Schwellenwerten. Und als Zulieferer eines EU-Einführers werden Sie ohnehin nach der Schmelze gefragt.
Wer betroffen ist
- Unionseinführer von 3TG-Erzen und -Metallen oberhalb der Mengenschwellen des Anhangs.
- Schweizer Unternehmen über die Sorgfaltspflichten des Obligationenrechts, mit eigenen Schwellen und Ausnahmen.
- Hersteller von Elektronik, Werkzeugen, Verbindungselementen und Schmuck – über die Anfrage ihres Kunden.
- Handelsstufen, die selbst nicht einführen, aber Herkunftsangaben weiterreichen müssen.
Die fünf Schritte
- Managementsystem
- Lieferkettenpolitik, Zuständigkeiten und ein System zur Rückverfolgbarkeit.
- Risiken ermitteln
- Herkunft bis zur Schmelze oder Raffinerie feststellen und Risiken beurteilen.
- Risiken mindern
- Massnahmenplan, Berichterstattung an die Leitung, gegebenenfalls Beendigung der Beziehung.
- Unabhängige Prüfung
- Prüfung des Sorgfaltspflichtsystems durch eine unabhängige Stelle.
- Berichten
- Jährliche öffentliche Berichterstattung über die Sorgfaltspflicht.
Wie SCRM das abbildet
Kette bis zur Schmelze
Lieferant, Vorlieferant und Schmelze als verknüpfte Datensätze, nicht als Anhang.
Erklärungen einholen
Branchenübliche Meldevorlagen digital anfordern und Antworten zuordnen.
Risikobewertung versioniert
Der Verlauf zeigt, was wann bekannt war – das ist der Kern jeder Sorgfaltspflicht.
Prüfungsvorbereitung
Unterlagen für die unabhängige Prüfung liegen bereits sortiert vor.
Häufige Fragen
Wir kaufen fertige Bauteile. Betrifft uns das?
Als Einführer im Sinne der Verordnung meist nicht. Ihr Kunde fragt trotzdem, weil er selbst berichten muss – und die Antwort setzt Angaben Ihrer Lieferanten voraus.
Was ist die Schmelze und warum genau dort?
Die Schmelze oder Raffinerie ist der letzte Punkt, an dem die Herkunft eines Metalls noch bestimmbar ist. Danach vermischt sich das Material.
Gibt es anerkannte Programme?
Ja, es existieren branchenweite Prüf- und Meldeprogramme für Schmelzen. Sie erleichtern die Arbeit erheblich, ersetzen aber die eigene Bewertung nicht.
Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.