Verordnung (EU) 2023/1115 · Anwendung ab 30. Dezember 2026
Die Entwaldungsverordnung fragt nach Koordinaten. Nicht nach Zusicherungen.
Für sieben Rohstoffe und die daraus hergestellten Produkte muss belegt werden, auf welcher Fläche sie erzeugt wurden – auf Ebene der Geokoordinate, nicht des Herkunftslandes.
Die EUDR erfasst Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie zahlreiche Folgeprodukte von Schokolade über Möbel bis zu Reifen und Verpackungen. Wer solche Waren in der EU in Verkehr bringt oder ausführt, muss nachweisen, dass sie nicht auf nach 2020 entwaldeten Flächen erzeugt wurden und dass die Erzeugung dem Recht des Erzeugerlandes entspricht.
Nach der jüngsten Verschiebung greift die Anwendung ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen sechs Monate später. Der Kern bleibt: Geolokalisierung der Erzeugungsflächen, Risikobewertung, Risikominderung und eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem.
Wer betroffen ist
- Marktteilnehmer, die betroffene Waren erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen oder ausführen.
- Händler, die solche Waren weiterverkaufen – mit abgestuften Pflichten je nach Grösse.
- Schweizer Verarbeiter und Exporteure, deren Produkte Kakao, Kaffee, Holz, Kautschuk oder Soja enthalten und in die EU gehen.
- Verpackungen zählen mit: Ein Karton aus Zellstoff macht auch ein nicht betroffenes Produkt betroffen.
Die Sorgfaltspflicht in drei Stufen
- Informationen
- Geokoordinaten aller Erzeugungsflächen, Menge, Erzeugerland, Lieferant und Rechtmässigkeitsnachweise.
- Risikobewertung
- Entwaldungsrisiko und Rechtskonformität je Fläche und Lieferkette beurteilen, unter Berücksichtigung der Länderkategorie.
- Risikominderung
- Bei mehr als vernachlässigbarem Risiko zusätzliche Prüfungen, Audits oder unabhängige Erhebungen.
- Erklärung
- Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem, verknüpft mit der Zollanmeldung.
- Aufbewahrung
- Unterlagen fünf Jahre vorhalten und auf Verlangen den Behörden vorlegen.
Wie SCRM das abbildet
Herkunft bis zur Fläche
Lieferant, Vorlieferant und Erzeugungsort als verknüpfte Datensätze statt als Freitext.
Nachweise mit Ablauf
Rechtmässigkeitsbelege und Zertifikate mit Gültigkeit und Erinnerung.
Risikobewertung dokumentiert
Beurteilung je Kette, versioniert – auch die Einstufung „vernachlässigbar" ist begründungspflichtig.
Lieferantenanfragen
Fehlende Koordinaten sichtbar machen und gezielt nachfassen.
Häufige Fragen
Wir kaufen nur in Europa ein. Betrifft uns das?
Möglicherweise ja. Massgeblich ist die Herkunft des Rohstoffs, nicht der Sitz des Lieferanten. Wer europäische Zwischenhändler nutzt, braucht deren Angaben zur Ursprungsfläche.
Reicht ein Zertifikat, etwa FSC oder Rainforest Alliance?
Zertifikate können die Risikobewertung stützen, ersetzen sie aber nicht. Die Geolokalisierung und die Sorgfaltserklärung bleiben Pflicht.
Wann sollte man anfangen?
Die Datenbeschaffung ist der lange Teil, nicht die Erklärung. Wer die Koordinaten erst im Dezember 2026 anfragt, wird sie nicht rechtzeitig bekommen.
Stand: Juli 2026. Der Anwendungsbeginn wurde mehrfach verschoben; vor Verwendung prüfen. Keine Rechtsberatung.