Verordnung (EU) 2023/988 · seit 13. Dezember 2024 anwendbar
Wer hat es Ihnen geliefert, und wem haben Sie es geliefert?
Diese zwei Fragen muss jeder Wirtschaftsakteur beantworten können – über Jahre zurück. Bei einem Rückruf entscheidet die Antwortgeschwindigkeit über Umfang und Kosten.
Die Produktsicherheitsverordnung gilt seit Dezember 2024 für Verbraucherprodukte, die nicht durch spezielle Vorschriften abgedeckt sind. Sie verlangt eine interne Risikoanalyse, technische Unterlagen, eine in der EU verantwortliche Person und die Rückverfolgbarkeit entlang der Kette.
Der Rückverfolgbarkeitsteil ist unspektakulär formuliert und im Ernstfall der teuerste: Wer nicht weiss, aus welcher Charge welcher Lieferant welche Menge geliefert hat, muss im Zweifel alles zurückrufen statt nur das Betroffene.
Wer betroffen ist
- Hersteller, Einführer, Händler und Fulfilment-Dienstleister von Verbraucherprodukten.
- Schweizer Hersteller, die in die EU liefern – sie brauchen zusätzlich eine verantwortliche Person in der Union.
- Onlinehändler und Betreiber von Marktplätzen mit eigenen Pflichten.
- Zulieferer, deren Chargenangaben die Rückverfolgbarkeit ihres Kunden erst ermöglichen.
Was verlangt wird
- Rückverfolgbarkeit
- Vorlieferanten und gewerbliche Abnehmer benennen können, über die vorgeschriebene Frist.
- Kennzeichnung
- Produkte so kennzeichnen, dass Charge oder Serie identifizierbar bleibt.
- Risikoanalyse
- Interne Analyse und technische Unterlagen vorhalten.
- Verantwortliche Person
- Für Produkte aus Drittstaaten eine Ansprechperson in der EU benennen.
- Meldung
- Sicherheitsprobleme melden und Abhilfemassnahmen einleiten.
Wie SCRM das abbildet
Lieferant je Artikel
Welcher Lieferant liefert welchen Artikel seit wann – die Basis jeder Rückverfolgung.
Wechsel dokumentiert
Lieferantenwechsel mit Datum, damit Zeiträume eindeutig zuordenbar bleiben.
Nachweise am Artikel
Konformitätserklärungen und Prüfberichte dort, wo im Ernstfall gesucht wird.
Kontakte für Rückrufe
Erreichbarkeit der Lieferanten hinterlegt und turnusmässig bestätigt.
Häufige Fragen
Wir liefern nur an Gewerbe. Gilt die GPSR?
Sie zielt auf Verbraucherprodukte. Massgeblich ist, ob das Produkt für Verbraucher bestimmt ist oder unter vorhersehbaren Bedingungen von ihnen genutzt wird – nicht Ihre Vertriebsstufe.
Wie lange muss man Angaben aufbewahren?
Die Verordnung schreibt eine mehrjährige Frist vor. Praktisch orientiert man sich an der längeren der einschlägigen Fristen und behält die Daten, solange das Produkt im Umlauf sein kann.
Reicht die Rechnung als Nachweis?
Für die reine Zuordnung oft ja. Für einen zielgenauen Rückruf braucht es die Verbindung zu Charge oder Serie – und genau die fehlt meistens.
Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung.